NOST
NOST - NEUE OBERSTUFE
Die neue Oberstufe gilt in der HAK Deutschlandsberg im Schuljahr 2018/19 für die 3., 4. und 5. Klassen.
ZIELSETZUNGEN DER NOST
- Verdichtung der Lernaktivität: kleinere Lernpakete (maximal Semesterstoff), positive Leistung in jedem Semester erforderlich, Mitnahme positiver Beurteilungen bei Klassenwiederholungen
- Semestrierung: Rhythmus der Leistungserbringung in Semestern in Vorbereitung auf das Hochschulsystem, Semesterprüfungen über nicht positiv beurteilte Module
- Eigenverantwortung der Schüler/innen: stärkere Verantwortung für die Lernfortschritte, Förder- und Begabungssysteme
- Reduktion der Schulstufenwiederholungen: Aufstieg mit maximal zwei (einmalig drei) nicht bzw. negativ beurteilten Modulen
LEHRPLAN
Der Lehrstoff der Unterrichtsgegenstände ist semesterweise in Kompetenzmodule gegliedert.
SEMESTERZEUGNISSE
- Positiver Abschluss eines jeden Semesters notwendig
- Über negativ bzw. nicht beurteilte Gegenstände
- Semesterprüfung und deren erste und zweite Wiederholung sind innerhalb der zwei darauffolgenden Semester (Verlängerung im Falle eines Auslandsaufenthaltes) möglich
- Kein Zusammenlegen mehrerer negativer Beurteilungen eines Unterrichtsgegenstandes zu einer einzigen Semesterprüfung möglich
- Prüfungsstoff laut Beiblatt zum Semesterzeugnis: Kompetenzen, die für die negative bzw. Nichtbeurteilung ausschlaggebend waren
- Maximal 2 Prüfungen pro Tag
- Vorschlagsrecht der Schüler/innen für Prüfer/in ab 2. Wiederholung
- In maximal drei Pflichtgegenständen ist ein letzter Antritt (maximal vierter Antritt, pro Gegenstand höchstens eine Semesterprüfung) am Ausbildungsende möglich.
WIEDERHOLEN DER SCHULSTUFE
- Aufsteigen bei bis zu zwei Nicht Genügend/Nichtbeurteilungen möglich
- Die Klassenkonferenz kann einmal das Aufsteigen mit drei Nicht Genügend/Nichtbeurteilungen ermöglichen.
- Positive Noten bleiben erhalten.
BEGABUNGSFÖRDERUNG
- Semesterprüfungen über noch nicht besuchte Unterrichtsgegenstände
- Zeitweise Teilnahme am Unterricht einzelner Unterrichtsgegenstände in einem höheren Semester
- Überspringen einzelner Unterrichtsgegenstände: Semesterprüfungen über noch nicht besuchte Unterrichtsgegenstände dienen als Voraussetzung.
- Möglichkeit der vorgezogenen Teilprüfung im Rahmen der abschließenden Prüfungen
ABSCHLUSS DER OBERSTUFE
Nur bei einem positiven Abschluss aller Unterrichtsgegenstände ist ein Antreten zu den abschließenden Prüfungen möglich.